Selbsthilfegruppe „Verwitwete Eltern versorgungsbedürftiger Kinder“
Stirbt ein Elternteil oder ein:e Ehepartner:in, solange noch versorgungspflichtige Kinder im Haushalt leben, bedeutet dies für den/die Hinterbliebene:n, neben der Trauer nun ganz alleine für die Kinder verantwortlich zu sein.
Dieser Kraftakt – nach einer langen Begleitung durch die Erkrankung mit Hoffen und Bangen auf eine Heilung und der Begleitung in der letzten Lebensphase – ist energiezehrend und überschreitet nicht selten auch die Grenzen der eigenen Belastungsfähigkeit.
Der Austausch in einer Gruppe Gleichbetroffener kann sowohl Entlastung als auch Unterstützung bieten. Hier gäbe es Möglichkeit, Tipps für die Bewältigung des Alltags auszutauschen, Menschen zu treffen, die wissen wovon man spricht oder einfach nur zu erzählen und den Abend mit anderen zu genießen.
Die Selbsthilfegruppe wird bis Ende 2021 für Interessierte offen sein und heißt neue Teilnehmende willkommen. Ab Januar 2022 würden wir gerne zu einer festeren Gruppenstruktur übergehen.
Bei Interesse an einer solchen neuen Gruppe melden Sie sich gerne unter 0541 800 7610 oder per Mail info@krebsstiftung.de
Organisatorisches
Ort: |
Psychosoziale Krebsberatungsstelle Heger Straße 7-9 49074 Osnabrück |
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Termine: | Bitte erfragen Sie die kommenden offenen Termine in der Krebsberatungsstelle |
Kosten: | keine |
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Information & Anmeldung: | Bei Interesse an der neuen Gruppe melden Sie sich gerne unter 0541 800 7610 oder per Mail info@krebsstiftung.de |