Gutes tun - über den Tod hinaus

Ansprechpartnerin

Heike Köhler
Referentin für Öffentlichkeit und Fundraising
Telefon: 0152 29387686
E-Mail: koehler@krebsstiftung.de

Viele Menschen beschäftigen sich mit der Frage, welche Spuren sie nach ihrem Tod hinterlassen. Und damit, was sie weitergeben möchten und vor allem an wen. Ein Testament als „letzter Wille“ gibt die Möglichkeit, seiner Geistes- und Lebenshaltung Ausdruck zu verleihen und Gutes zu tun, Schwerpunkte zu setzen und sinnvoll zu vererben.

Vielleicht haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht, einen Teil ihres Erbes an eine gemeinnützige Organisation wie die Osnabrücker Krebsstiftung zu spenden?

Wie kann ich die Osnabrücker Krebsstiftung in meinem Nachlass bedenken?

Es gibt verschiedene Wege, die Osnabrücker Krebsstiftung testamentarisch zu bedenken. Sollen zum Beispiel Kinder oder Enkelkinder einen Teil ihres Vermögens erben und möchten Sie mit einem anderen Teil dafür sorgen, dass krebsbetroffene Menschen in Osnabrück und Umgebung weiterhin kostenfrei Unterstützung und Hilfe bekommen, können Sie in Ihrem Testament ein Vermächtnis für die Osnabrücker Krebsstiftung anordnen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Osnabrücker Krebsstiftung als Erben einzusetzen, etwa wenn keine nahen Angehörigen vorhanden sind.

Worauf sollte ich achten?

Wollen Sie die Osnabrücker Krebsstiftung in ihrem Testament bedenken, sollten Sie darauf achten, dass Sie uns ganz genau bezeichnen (z.B. „Osnabrücker Krebsstiftung, Heger Straße 7-9, 49074 Osnabrück“), damit es nach Eintritt des Erbfalls nicht zu Verwechslungen/Unklarheiten kommt.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihren Willen deutlich zum Ausdruck gebracht haben, können Sie die Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Gerne klären auch wir Ihre Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Erbschaftsspende für Sie stellen, in einem persönlichen Gespräch.

Wofür wird der Nachlass verwendet?

Mit Ihrem Erbe oder Vermächtnis unterstützen Sie zu 100 Prozent die Osnabrücker Krebsstiftung und damit die Arbeit der Psychosozialen Krebsberatungsstelle Osnabrück. Das Beratungsangebot ist für Ratsuchende kostenfrei. Dazu müssen jedes Jahr über 200.000 Euro an Spenden eingeworben werden. Mit Ihrem Nachlass tragen Sie dazu bei, dass die Beratung auch zukünftig kostenfrei bleibt.

Zweck der Stiftung ist die psychosoziale Hilfe für Krebsbetroffene und deren Zugehörige, besonders auch die Unterstützung angehöriger Kinder während der Erkrankungsphase und bei Tod eines Elternteils oder Geschwisterkindes.